BEHANDLUNGSKOSTEN (Kostenregelung/Kostenübernahme)

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Die Stimm-; Sprech- und Sprachtherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Behandlung muss damit von einem Arzt verordnet werden.

Gesetzlich versicherte Patienten benötigen eine Heilmittelverordnung (Rezept) von Ihrem behandelnden Arzt. Bei Kindern werden die Kosten für eine therapeutische Behandlung komplett von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten müssen einen Eigenanteil von 10 % und eine Verordnungsgebühr von 10 € zahlen.

Privat versicherte Patienten benötigen ein Privatrezept des behandelnden Arztes.
Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.

               Praxis für Logopädie Anne Kramer - Am Kirchteich 4 - 06124 Halle(Salle) - Tel: 0345 58228950